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Regeln

Angaben

Pro Anmeldung wird ein Name und eine Adresse in das Verzeichnis aufgenommen und dafür ein Adressenheft und ein DACHGEBER-Ausweis versandt. Familien oder WGs können weitere Namen melden, sofern diese Personen im gleichen Haushalt leben. Ihre Namen erscheinen dann gleichfalls mit auf Ihrem Mitgliedsausweis.
Falls jemand von diesen Personen zeitgleich aber unabhängig von Ihnen auf Radreise gehen möchte, bekommt er oder sie auf Anfrage einen eigenen Ausweis sowie ggf. ein weiteres Verzeichnis zugesandt.

Angebot

Das eigene Unterkunftsangebot darf einfach sein. Für gewöhnlich reicht eine Ecke im Wohnzimmer, in der der Radelgast sich auf einer Liegematte ausbreiten kann. Nicht selten werden die Gäste jedoch auf einer Couch, einem Sofa oder sogar in einem eigenen Zimmer (z.B. ex-Kinderzimmer) untergebracht.
Doch auch eine Rasenfläche im Garten kommt den zeltenden Tourenradlern entgegen.

Anfrage

Vor jedem Besuch muss angefragt werden, ob man am gewünschten Tag auch willkommen ist, am besten telefonisch. Urplötzliches Erscheinen kann zur Ablehnung führen.

Gepäck

Ein leichter Schlafsack gehört immer mit ins persönliche Reisegepäck. Er hilft, unnötige Wäsche beim Gastgeber zu vermeiden.

Auslandsreisen

Jedes Mitglied kann auch die Übernachtungsverzeichnisse anderer Länder benutzen. Derzeit existieren ähnliche Verzeichnisse leider nur noch von der Schweiz und von Frankreich. Sofern neue Verzeichnisse erscheinen, werden wir diese hinzufügen. Nähere Angaben stehen dann im aktuellen Verzeichnis.

Rückmeldung

Die jährliche RÜCKMELDUNG ist notwendig, damit das Verzeichnis immer aktuell bleibt und Sie umgehend ihr neues Verzeichnis erhalten. Sofern sich die Vorjahresdaten nicht geändert haben kann man sich auch durch rechtzeitiges Überweisen der Schutzgebühr zurückmelden.
Ebenso gilt die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandates als Rückmeldung für das Folgejahr, wenn sich sonst an den persönlichen Daten nichts geändert hat.

Abmeldung/Kündigung

Die ABMELDUNG aus dem Dachgeber-Projekt ist jederzeit möglich, sofern man mindestens ein Jahr lang darin eingetragen war. Sie wird jedoch erst mit der Veröffentlichung der nächsten Ausgabe wirksam! Sie sollte so deutlich wie zuvor die Anmeldung ausgesprochen werden, andernfalls herrscht auf allen Seiten Unklarheit. Durch Schweigen oder Nichtabmelden entstandene ungültige Adressen können für Sie selbst wie für alle anderen Nutzer ärgerlich werden.

Missbrauch

Das Verzeichnis darf nur von denjenigen genutzt werden, deren Adresse im Verzeichnis steht oder die sich gerade angemeldet haben und einen für das jeweilige Jahr gültigen Mitgliedsausweis vorzeigen können. Jeder Gastgeber hat das Recht, unbefugte Personen abzuweisen!
Eine Ausnahme bilden von weit her angereiste, ausländische Tourenradler. Sie sollten als Zeichen selbstverständlicher Gastfreundschaft von dem Übernachtungsangebot dieser Liste Gebrauch machen dürfen, ohne selber darin vermerkt zu sein.

Die widerrechtliche Nutzung des ADFC-DACHGEBER sowie einzelner Adressen daraus stellt einen Vertrauensmissbrauch dar, der nicht toleriert wird!